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23.5.2012 : 4:43 : +0200

Kooperation mt Grundschulen

Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule stellt für das Kind einen Meilenstein in seiner Entwicklung dar. Dieser Übergang muss sorgfältig gestaltet werden, soll er der Beginn einer weiteren positiven Entwicklungsphase sein.  

Die Grundschule steht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in der Pflicht, eng mit dem Kindergarten zu kooperieren. Ebenso besteht für den Kindergarten der Auftrag zur Zusammenarbeit mit der Grundschule (KiTaG § 3 Absatz 5).  

Kindergarten und Grundschule haben gemeinsame pädagogische Grundlagen. Eine gute Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule erleichtert den konkreten Übergang und schlägt eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Lernkulturen. Durch die Bildungsarbeit im Kindergarten entwickelt sich die Schulbereitschaft bzw. die Schulfähigkeit der Kinder. Der Kindergarten schafft im letzten Jahr vor der Einschulung konkrete Strukturen und Abläufe, die den Übergang vorbereiten und gestalten. Die Vorfreude auf den nächsten Lebensabschnitt ist eine gute Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in der Schule.  

Mit den Grundschulen Flachsmeer und Steenfelde / Großwolde haben wir Formen der Zusammenarbeit vereinbart, die wir in einem Kooperationsvertrag festgelegt haben (siehe Anhang).