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6.2.2012 : 13:04 : +0100

Teil 13: Landeskirche und Bischofsamt

Reinert Giere

An der Spitze der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt er in der Regel in den Ruhestand.
Landesbischof ist der Titel des Oberhaupts einiger protestantischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff hat seine Wurzeln in der Reformation. Damals verfügten einige Landesherren für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses und fungierten danach in ihrem Land als "neuer Bischof", daher der Begriff "Landesbischof".
Sie führten alle Rechte des bisherigen Bischofs als sog. "summus episcopus" aus, bis nach dem 1. Weltkrieg 1918 das "landesherrliche Kirchenregiment" wegfiel. Seither fungiert in einigen Landeskirchen ein Theologe als "Landesbischof". In anderen Landeskirchen heißt er nur Bischof oder je nach Verfassung auch Präses, Präsident/in oder Kirchenpräsident/in.

In unserer Landeskirche wurde mit der Kirchenverfassung 1924 das Amt des Landesbischofs eingeführt. Erster Amtsträger war August Marahrens (1875-1950). 1925 gewählt, war seine Amtsführung in der nationalsozialistischen Zeit sehr umstritten, ihm wurde eine zu starke Anpassung an den NS-Staat vorgeworfen.

Sein Nachfolger wurde 1947 Hanns Lilje (1899-1977). Aufgrund seiner Kontakte zur Widerstandsbewegung wurde er nach dem 20. Juli 1944 inhaftiert und erst 1945 durch die Amerikaner befreit. Lilje war maßgeblich an der Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beteiligt, engagierte sich im Lutherischen Weltbund und in der Oekumene.

Nach Liljes Rücktritt 1971 wurde Eduard Lohse (geb.1924) zum Landesbischof gewählt. Ihm folgte 1988 Horst Hirschler (geb. 1933). Seit 1999 steht mit Margot Käßmann (geb. 1958) erstmals eine Frau an der Spitze der hannoverschen Landeskirche.

Reinert Giere