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6.2.2012 : 13:08 : +0100

Teil 7: Die Aufgaben des Kirchenkreisamtes

Verfasser: Reiner Giere

Im sechsten Teil seiner Serie informiert Reinert Giere über die Aufgaben eines Kirchenkreisamtes:

Die Verwaltungsarbeit eines Kirchenkreises erfolgt im Kirchenkreisamt. Ein Kirchenkreisamt (KKA) kann durch Beschlüsse der entsprechenden Gremien der Kirchenkreise und mit Genehmigung des Landeskirchenamtes auch für mehrere Kirchenkreise eingerichtet werden. In den Aufgaben ist ein KKA in etwa mit dem Rathaus einer Stadt/Gemeinde vergleichbar.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit unterstützt das KKA alle kirchlichen Gremien (Kirchenkreistag, Kirchenkreisvorstand, Kirchenvorstände und Ausschüsse):

  • in Verwaltungsaufgaben nach Maßgabe der vorhandenen Mittel u. Kräfte
  • in Vorbereitung und Ausführung der Gremienbeschlüsse und bei der Führung der täglichen Rechts- und Verwaltungsgeschäfte
  • Durchführung der Geld- und Vermögensverwaltung für die Kirchengemeinden und die Kirchenkreise

Die verschiedenen Aufgaben können folgenden konkreten Aufgabenfeldern zugeordnet werden:

  • Gremienberatung und -betreuung (Kirchenkreistage und Kirchenkreisvorstände, sowie deren Fachausschüsse, Kirchenvorstände, ...)
  • kirchliches Meldewesen,
  • Personalverwaltung,
  • Verwaltung der kirchlichen Kindergärten und sonstigen diakonischen Einrichtungen,
  • Verwaltung kirchlicher Gebäude und Wohnungen,
  • Verwaltung des kirchlichen Grundbesitzes (Pachtangelegenheiten und Erbbaurechte),
  • Verwaltung der kirchlichen Friedhöfe,
  • Aufstellung und Bewirtschaftung der Haushaltspläne der Kirchengemeinden und der Kirchenkreise, Erstellung von Abrechnungen,
  • Erstellung der Jahresabschlüsse (Bilanzen),
  • Kassen- und Buchhaltungswesen.

Reinert Giere