Unsere Gemeinde
- 1:
Monatsspruch. - 2:
Predigten. - 3:
Singkreis. - 4:
Gospel-Gottesdienst. - 5:
Rezepte aus Flachsmeer. - 6:
Kindergarten. - 7:
Trailer weg2011. - 8:
Kirchentag. - 9:
Friedhof. - 10:
Krabbelkreise. - 11:
Seniorenkreis. - 12:
Meditativer Tanz. - 13:
Jugend - InKontakt. - 14:
Kirchenvorstand. - 15:
Taufe. - 16:
Unsere Gottesdienste. - 17:
KK-Konferenz. - 18:
Hätten Sie's gewusst?.- 18.1:
Weltgeschichte. - 18.2:
Die Kirchengemeinde. - 18.3:
Kirche und Pfarramt. - 18.4:
Geschichte unserer Gemeinde. - 18.5:
Unsere Kirchengemeinde. - 18.6:
Der Kirchenkreis. - 18.7:
Das Kirchenkreisamt. - 18.8:
Unser Kirchenkreis (1). - 18.9:
Unser Kirchenkreis (2). - 18.10:
Der Sprengel. - 18.11:
Sprengel Ostfriesland. - 18.12:
Die Landeskirche. - 18.13:
Bischofsamt. - 18.14:
Die Landessynode. - 18.15:
Grafik zur Landeskirche.
- 18.1:
- 19:
Kontakt. - 20:
Linkliste.
Teil 6: Der Kirchenkreis
Im sechsten Teil seiner Serie beschäftigt Reinert Giere sich mit dem Kirchenkreis:
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel Propst) steht. Jede Kirchengemeinde muss einem Kirchenkreis angehören.
Der Superintendent hat - unbeschadet der Aufsicht anderer Stellen - die Aufsicht über die Kirchengemeinden, die Pfarrämter und die Inhaber kirchlicher Amts- und Dienststellungen, soweit sie im Dienst der Verkündigung tätig sind. Er soll das kirchliche Leben im Kirchenkreis anregen und fördern sowie Missständen und Gefahren entgegenwirken. Er vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, Pastoren in ihr Amt einzuführen, - Pastorenkonvente und Pastorenkonferenzen abzuhalten, Visitationen vorzunehmen, die im Kirchenkreis tätigen Mitarbeiter zu beraten und ihre Fortbildung zu fördern.
Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium den Kirchenkreistag mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern der Kirchengemeinden gewählt. Der wiederum wählt den Kirchenkreisvorstand.
Der Kirchenkreistag erfüllt seine Aufgaben durch gemeinsame Besprechung und durch Beratung der Kirchengemeinden. Er kann im Rahmen des geltenden Rechtes besondere Einrichtungen des Kirchenkreises für kirchliche Aufgaben schaffen. Der Kirchenkreistag stellt den Haushaltsplan des Kirchenkreises fest und beschließt über die Verwendung der dem Kirchenkreis zugewiesenen Mittel.
Der Kirchenkreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Aufsicht über die Kirchenvorstände und ihre Tätigkeit. Er hat dem Kirchenkreistag über seine Geschäftsführung Rechenschaft zu geben.
Reinert Giere

