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6.2.2012 : 13:05 : +0100

Teil 10: Der Sprengel

Verfasser: Reiner Giere

Im letztem Teil unserer Serie über die Struktur unserer Kirche hat Reinert Giere unseren Kirchenkreis und seine Einrichtungen vorgestellt. Im hier abgedruckten Teil geht es um die Organisation und Aufgaben eines Sprengels.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein/e Landessuperintendent/in steht. Jeder Kirchenkreis muss einem Sprengel angehören.

Das Wort Sprengel leitet sich von dem Bezirk ab, in dem früher ein Geistlicher mit seinem Wedel (Sprengel) “sprengen”, also segnen durfte.

Die heutigen Sprengel haben nur noch geringen Anteil am „operativen Geschäft“. Der Sprengel ist nur bedingt eine Ebene der Machtentfaltung, und die Sprengelebene hat nichts zu tun mit den gerade abgeschafften Bezirksregierungen. Die Sprengelebene besteht aus drei Personen: dem/r Landessuperintendenten/in, einem/r Sekretär/in und einer/m Öffentlichkeitsbeauftragten. Hinzu kommen die übergemeindlichen Dienste, die konkrete Angebote zur Ergänzung der Gemeindearbeit machen (z. B. in der Jugend- oder Frauenarbeit oder im religionspädagogischen Bereich)

Der Landessuperintendent hat die geistliche Leitung und Aufsicht in einem Sprengel. Er hat das Kanzelrecht in allen Gemeinden des Sprengels. Er übt in Vertretung des Landesbischofs bischöfliche Funktionen aus und vertritt die Landeskirche im kirchlichen und öffentlichen Leben seines Sprengels.

Der Landessuperintendent hat das Recht, zu ordinieren, Kirchen und Kapellen einzuweihen, soweit nicht der Landesbischof die Ordination oder Einweihung vornimmt, und Visitationen durchzuführen.

Zu den Aufgaben des Landessuperintendenten gehört es ferner:

  • Superintendenten/innen sowie Amtsträger/innen mit einem Auftrag für den Sprengel in ihr Amt einzuführen und Generalkonvente sowie Ephorenkonvente abzuhalten (hier werden sowohl Angelegenheiten der Kirchenkreise als auch Fragen, die über die Kirchenkreise hinausgehen, besprochen). Dem Generalkonvent gehören alle Pastoren des Sprengels an. Er trifft sich einmal jährlich. Zum Ephorenkonvent treffen sich die Superintendenten des Sprengels monatlich.
  • den theologischen Nachwuchs zu fördern und im Rahmen der landeskirchlichen Ordnung bei dessen Ausbildung und Prüfung mitzuwirken,
  • die Innere und die Äußere Mission sowie die kirchlichen Werke und Einrichtungen zu fördern,
  • für eine Zusammenarbeit aller Kräfte im Sprengel zu sorgen.

Hinzu kommen Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Kirchenkreise - auch über die Pfarrer - und Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Er ist begleitender Vermittler und Transporteur zwischen Landeskirche und Region, in beiden Richtungen: Er vermittelt ins Landeskirchenamt und bis zur Bischöfin, was im Sprengel los ist. Er vermittelt aber auch in den Sprengel, was in der Landeskirche los ist, und zwar nicht auf der Ebene des operativen Geschäfts, sondern auf der Ebene der theologischen und geistlichen Fragestellungen, und das, was die Kirche bewegt und womit sie sich auseinander zu setzen hat.

Zur Beratung des Landessuperintendenten und zur Mitwirkung bei der Wahl zur Landessynode wird im Sprengel ein Sprengelbeirat gebildet.

Reinert Giere